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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neue Führerscheinklasse für das Fahren mit Anhänger

18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

BE oder B96 – welche Fahrerlaubnis ist die Richtige? Wer Gespanne steuert, sollte rechnen können: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht (zG) des Anhängers mehr als 750 kg, ist unter Umständen ein eigener Führerschein nötig. Bisher war dies die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Ab dem 19. Januar 2013 wird es mit Einführung der neuen Anhängerklasse B96 komplizierter. Thomas & Gerhard Preiß, Inhaber der Fahrschule Preiss GbR erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.“ Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Thomas & Gerhard Preiß. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Thomas & Gerhard Preiß, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät Thomas & Gerhard Preiß alle Interessenten gern telefonisch unter 0633179901 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Preiss GbR, Schützenstr. 7, 66953 Pirmasens & auch in allen Filialen natürlich.

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Experten auf Deutschlands Straßen

17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer – ein sozialer Beruf mit großer Verantwortung Verkehrsregeln, die Berechnung von Bremswegen oder die Funktionsweise eines Viertaktmotors – das sind Stärken und Kompetenzen, die wohl die meisten von uns mit dem Beruf des Fahrlehrers verbinden würden. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die wir in unserer Branche am meisten brauchen“, so Thomas & Gerhard Preiß, Inhaber der Fahrschule Preiss GbR. „Denn die Aufgabe eines Fahrlehrers ist nicht, den Schülern einfach nur Wissen einzutrichtern, sondern sie zu guten, sicheren Fahrern zu machen. Und dazu gehört noch weit mehr als die fachliche Kompetenz.“ Thomas & Gerhard Preiß ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der langjährige Fahrlehrer weiß, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Genauere Auskunft zur Führerscheinausbildung geben Thomas & Gerhard Preiß gern unter der Durchwahl 0633179901 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Preiss GbR, Schützenstr. 7, 66953 Pirmasens sowie auch in Vinningen, Dahn, Heltersberg & Rieschweiler

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Freie Fahrt in der Fremde

16.07.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer Auslandsreisen mit dem Auto plant, sollte sich vorher gut informieren Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß #userInhaber# von der #userName#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Staaten und in Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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