Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Mach den Führerschein mit 17!
15.05.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, je früher Du damit anfängst, Deine Träume zu verwirklichen, desto schneller erreichst Du Dein Ziel. Wäre es nicht zum Beispiel toll, zum 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis für Pkw in der Tasche zu haben? Mit dem begleiteten Fahren ab 17 ist das möglich. Alle wichtigen Infos findest Du in diesem Newsletter. Oder steht für Dich gerade die Freiheit auf zwei Rädern im Vordergrund? Jetzt ist die beste Jahreszeit für ausgedehnte Bike-Touren. Aber Achtung: Bist Du in Sachen Straßenverkehrsordnung auf dem neuesten Stand? Wir erklären Dir, was sich 2016 für Biker geändert hat. Lies gleich weiter! Eine gute Fahrt, egal auf wie viel Rädern wünscht Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Schluss mit dem Winterschlaf!
15.04.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, der Frühling ist da: Höchste Zeit, um voll durchzustarten. Zum Beispiel mit dem Führerschein. Hast Du Dich schon entschieden, ob Du lieber auf zwei oder auf vier Rädern in die Freiheit fahren willst? Warum Du das gar nicht musst, erfährst Du in diesem Newsletter. Wer bereits den Motorrad-Führerschein besitzt, sollte sein Bike vor dem Start in den Frühling gründlich checken. Das bewahrt vor Pannen und teuren Reparaturen. Lies gleich weiter und erfahre alles, was Du zum Thema „Frühjahrsputz“ wissen musst. Eine sichere Fahrt in den Frühling wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Gut vorbereitet in die Fahrprüfung
15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDarauf müssen Sie bei Theorie und Praxis achten Wer weiß, was auf ihn zukommt, hat bessere Chancen auf Erfolg: Davon ist #userInhaber#, Inhaber der #userName#, überzeugt. Im Folgenden hat er deshalb zusammengestellt, was Führerschein-Anwärter zur Theorie und Praxisprüfung wissen müssen. Die Theorieprüfung wird in der TÜV-Prüfstelle am PC absolviert. Hier werden den Prüflingen 30 Fragen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen gestellt. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung. Bis zu einer Fehlerzahl von zehn Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Bei zwei Fehlern zu je fünf Punkten ist der Prüfling allerdings bereits durchgefallen. In diesem Fall kann die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholt werden. Wer die Theorieprüfung bestanden hat und das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse um höchstens einen Monat unterschreitet, kann zum praktischen Teil antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Der Prüfer auf der Rückbank testet, wie verschiedene Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden. Dazu gehören u.a. das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken und die Gefahrenbremsung. Sobald der Fahrlehrer dabei eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleinere Fehler, z.B. Abwürgen des Motors können dadurch ausgeglichen werden, dass der Prüfling sie sicher und bedacht behebt. Häufen sich diese allerdings oder geschieht ein großer Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schilds, ist die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Ist die Prüfung nicht bestanden, händigt der Prüfer ein Fehlerprotokoll aus. Normalerweise darf dann nach zwei Wochen der nächste Versuch erfolgen. Ist alles gut gegangen und das Mindestalter bereits erreicht, erhält der Prüfling direkt den Führerschein. Fragen zur Führerscheinprüfung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Locker durch Theorie und Praxis
15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, es gibt eigentlich niemanden, der bei Prüfungen kein mulmiges Gefühl hat. Aber je besser Du eine Sache kennst, desto weniger Sorge musst Du davor haben. Wir schildern Dir in diesem Newsletter deshalb genau, wie die Theorie- und Praxisprüfungen ablaufen. So kannst Du Dich schon einmal seelisch auf diese beiden wichtigen Tage in Deinem Leben vorbereiten. Außerdem erklären wir Dir, wie Du Dein Motorrad in Schuss halten kannst. Lies gleich weiter! Gute Fahrt in allen Lebenslagen wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Was ist neu im Jahr 2016!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr hat begonnen – und Du hast sicher schon gute Vorsätze gefasst, wie Du in den nächsten Monaten Dein Leben ändern willst. Auch im Straßenverkehr kommen 2016 Veränderungen auf Dich zu. Welche das sind, erfährst Du in diesem Newsletter. Gehört zu Deinen Vorsätzen, dieses Jahr endlich den Motorrad-Führerschein in Angriff zu nehmen? Wenn Du nicht so recht weißt, ob Du Dir das Fahren auf zwei Rädern zutraust, haben wir ein paar Informationen für Dich, die Deine Zweifel beseitigen können. Lies am besten gleich weiter! Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Besonders hart geahndet: Verstöße in der Probezeit
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAufbauseminare sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, existieren spezielle Auflagen, zum Beispiel die Null-Promille-Grenze. Wird ein Fahranfänger auch nur mit minimalem Alkohol im Blut erwischt, gilt dies bereits als schwerer Verstoß – und das hat in der Probezeit spezielle Konsequenzen. „Verstöße von Fahranfängern werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Zu den leichten Vergehen gehören etwa Kennzeichenmissbrauch und die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs; bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Missachtung einer roten Ampel oder Verstoß gegen die Null-Promille-Regel handelt es sich dagegen um schwere Zuwiderhandlungen.“ Mit zwei leichten oder einem schweren Verstoß gilt ein Fahranfänger als auffällig und muss ein sogenanntes Aufbauseminar absolvieren. „Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt“, schildert Fahrlehrer #userInhaber# den Ablauf. „Die Sitzungen werden in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern abgehalten. Hier tauscht man sich über Fahrfehler und besonders die Themen Alkohol am Steuer und Unfälle nach Disko-Besuchen aus.“ Zwischen dem ersten und dem zweiten Treffen finden Beobachtungsfahrten statt, bei denen jeweils zwei Teilnehmer einen dritten begleiten und seine Fehler registrieren. Diese werden im Nachgang ausgewertet. Der Austausch und die gemeinsame Reflektion dienen dazu, das eigene Verhalten und die eigene Einstellung im Dialog mit den anderen zu ändern. Die Fahranfänger sollen sich eine rücksichtsvolle und partnerschaftliche Fahrweise aneignen, um gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, junge Menschen schon während der Führerscheinausbildung zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden, um so zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen. Für uns ist es natürlich das größte Lob, wenn der Schüler nicht an so einem Seminar teilnehmen muss.“, erklärt #userInhaber#, der diese Seminare in seiner Fahrschule regelmäßig anbietet. Zu diesem Zweck haben Fahrlehrer der #userName# eine spezielle Ausbildung erhalten. Genauere Informationen und die nächsten Termine für Aufbauseminare erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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